Bei allen notariellen Angelegenheiten in guten Händen
Ob Eigentumsübertragungen, voreheliche Vereinbarungen oder die Regelung von Hinterlassenschaften – Rechtsanwalt und Notar Martin R. Lüdecke verfügt über langjährige Erfahrungen sowohl in privaten als auch in geschäftlichen Fällen.
Das gibt Ihnen Verfahrenssicherheit und eine zeitnahe Umsetzung Ihrer Belange.
NOTARIAT
• Kaufverträge Grundeigentum• Testamente – Erbangelegenheiten
• Eheverträge – Scheidungsfolgevereinbarungen
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